Arbeitnehmer
erteilen bitte einen Vermittlungsauftrag. Dieser Vermittlungsauftrag kommt nur zustande, wenn der Arbeitsuchende im Besitz eines Vermittlungsgutscheines ist.
Das Arbeitsamt zahlt die Kosten für diese Vermittlung.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir senden Ihnen den Vermittlungsvertrag sofort zu und stimmen uns über die weitere Vorgehensweise ab.
Zusätzliche Leistungen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der erfolgreichen Vermittlung erforderlich werden, sind gesondert zu vereinbaren und werden in der regel nicht vom Arbeitsamt vergütet.